Im September 2021 wird Google ein neues, auf Verwarnungen basierendes System einführen mit dem Ziel gegen Werbetreibende vorzugehen, die wiederholt gegen Google Ads-Richtlinien verstoßen.
Ab dem 21. September 2021 soll dieses System mit einer dreimonatigen Anlaufzeit schrittweise eingeführt werden.
Betroffen sind folgende Richtlinien:
- „Unlauteres Verhalten ermöglichen“
- „Nicht freigegebene Substanzen“
- „Schusswaffen, Schusswaffenteile und ähnliche Produkte“
- „Sprengkörper“
- „Sonstige Waffen“
- „Tabak“
Das System wird im Lauf der Zeit stufenweise auf weitere Richtlinien angewendet. Werbetreibende werden jedes Mal bei Ausweitung des Geltungsbereiches benachrichtigt.
Was ändert sich
durch dieses neue Verfahren von Google?
Das Ziel von Google ist es, eine sichere und positive Nutzererfahrung zu bieten. Aus diesem Grund ist es für Google wichtig, dass sich Werbetreibende an die Google Ads-Richtlinien halten.
Zur Durchsetzung der neuen Richtlinien werden künftig Verwarnungen erteilt und die betreffenden Werbetreibende werden zudem Benachrichtigungen per Mail und und ihrem Konto erhalten, damit die Richtlinien eingehalten und wiederholte Verstöße vermieden werden können.
Bis zu drei Verwarnungen sind insgesamt möglich, wobei jedes Mal die Maßnahmen verschärft werden. Bei den ersten zwei Malen erfolgt eine vorübergehende Kontosperre, die zwischen drei und sieben Tagen variieren kann. Bei der dritten Verwarnung wird das Konto gesperrt.
Im Falle einer vorübergehender Kontosperre müssen Werbetreibende die betreffenden Verstöße beheben und ein entsprechendes Bestätigungsformular senden, um wieder Anzeigen schalten zu können. Nach dieser Bestätigung wird die vorübergehende Kontosperre drei Tage nach der ersten bzw. sieben Tage nach der zweiten Verwarnung aufgehoben.
Außerdem haben Werbetreibende auch die Möglichkeit, Einspruch gegen eine Verwarnung zu erheben, wenn sie die Meinung haben, dass diese fälschlicherweise erteilt wurde. Ist der Einspruch erfolgreich, werden Anzeigen sofort wieder ausgeliefert.
Im Falle, dass ein Werbetreibender nichts unternimmt – also keine Bestätigung sendet oder Einspruch erhebt – wird die vorübergehende Sperre nicht aufgehoben. 90 Tage lang bleiben dann die Verwarnungen für das Google Ads-Konto bestehen, falls nicht dagegen erfolgreich Einspruch eingelegt wird.
Bei Konten, die nach einer dritten Verwarnung gesperrt wurden, können nur mehr neue Inhalte oder Anzeigen erstellen, wenn gegen die Sperrung erfolgreich Einspruch erhoben wurde.