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Die Europäische Union ist weltweiter Vorreiter wenn es um die digitale Inklusion geht. Mit dem 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft, der weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bietet. Dieser Meilenstein der Inklusion stellt sicher, dass Web-Angebote auch für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt nutzbar sind. In der Verordnung spielen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) eine entscheidende Rolle.

Wen betrifft der European Accessibility Act?

Die neuen Regeln gelten für alle digitalen Webauftritte, Produkte oder Dienstleistungen. Konkret betroffen sind Websites, Online-Shops und andere digitale Dienste. Unternehmen, die weniger als 10 Beschäftigte und einen Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro haben, können aktuell noch von einer Ausnahme profitieren. Allerdings ist die Abgrenzung nicht immer eindeutig, weshalb die eindeutige Empfehlung darin liegt alle Websites barrierefrei zu gestalten – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch aus Nutzersicht.

Was ändert sich durch die neue Regelung konkret?

Die WCAG (Web Content Accessiblity Guidelines) stellen sicher, dass digitale Produkte von einer breiten Nutzergruppe benutzt werden können. Insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen, motorischen Behinderungen und Sehbehinderungen erhalten durch eine Reihe an Maßnahmen besseren Zugang zu digitalen Produkten und Angeboten, egal ob sie mit Tastatursteuerung arbeiten, Bildschirmleser oder andere Hilfsmittel verwenden. Damit dies reibungslos funktioniert sind zum Beispiel zusätzliche Funktionen wie Fokusrahmen, auslesbare Menüs und klare Beschreibungen notwendig. Zusätzlich müssen Inhalte leicht lesbar sein, also mit ausreichend Kontrast und Struktur ausgestattet sein.

Zusammengefasst sorgen die neuen Regelungen dafür, dass digitale Angebote einfacher, verständlicher und fairer werden. Für Website- & Onlineshopbetreiber reichen oft schon geringfügige Maßnahmen aus, um die WCAG Vorgaben zu erfüllen. 

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